Einzugsbestätigung

Was benötigt man zum ummelden bei einem Umzug?

  • Personalausweis/Reisepass
  • Meldeformular (dieses Formular hat viele Namen; nachfolgend auch Einzugsbestätigung genannt) Hinweis: Dieses Formular wird sowohl für eine Mietwohnung als auch für eine Eigentumswohnung ausgefüllt, bei der Sie selbst Eigentümer der Wohnung sind.

Bei der Anmeldung im  zuständigen Einwohnermeldeamt müssen Mieter seit dem 01. November 2015 eine Einzugsbestätigung vorlegen (gemäß § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG)).

Synonym spricht man hier auch von einer Wohnungsgeberbestätigung, Umzugsbescheinigung, Einzugsbescheinigung, Meldeformular oder auch Mietbescheinigung.

In dieser Bescheinigung bestätigt der Vermieter, dass Sie, der Mieter, die Wohnung mieten.

Ferner enthält das Formular die Daten des Wohnungsgebers und die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen, die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum.

Wohnungsgeber ist, wer einer Person eine Wohnung mit einem oder mehreren Zimmern zur Benutzung willentlich überlässt. Dies ist in der Regel der Wohnungseigentümer.

Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter, der seine gemietete Wohnung einer anderen Person vermietet.

Auch wer in seine eigene Wohnung zieht, also selbst Eigentümer ist, bestätigt sich selbst den Ein- oder Auszug.

Es ist die Pflicht des Mieters, diese Einzugsbestätigung beim Einwohnermeldeamt vorzulegen.

Ablauf

1. Einzugsbestätigung downloaden und ausfüllen

Einzugsbestätigung Formular pdf

Hinweis: Sie können Ihre Daten direkt in dem pdf Formular eingeben, nachdem Sie dieses auf Ihrem PC gespeichert haben.

2. Einzugsbestätigung ausdrucken und vom Vermieter unterschreiben lassen

Hinweis: Bringen Sie als Mieter die Einzugsbestätigung am besten zur Unterzeichnung des Mietvertrages direkt mit.

3. Vorlage beim Einwohnermeldeamt durch den Mieter spätestens 1 Woche nach Umzug

Hinweis: Maßgeblich ist das Datum, das als Einzugsdatum im Mietvertrag steht. Vorsicht, wenn Sie die Einzugsbestätigung nicht entsprechend Ihrer Frist einreichen, droht ein Bußgeld. Was Sie sonst noch zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt beachten müssen, erfahren Sie hier: Link

4. Checkliste für Ihren anstehenden Umzug

Ein Umzug ist ein richtiges Projekt und für ein Projekt braucht man einen Projektplan. Hier finden Sie eine Checkliste, die wir besonders hilfreich finden: Link zur Umzug Checkliste mit Download

Häufig gestellte Fragen:

Muss der Vermieter die Einzugsbestätigung unterschreiben? Grundsätzlich sind Mieter in der Pflicht, die Bestätigung rechtzeitig abzugeben. Ein Vermieter ist jedoch zur Mitwirkung verpflichtet. Es könnte durchaus Konsequenzen für Vermieter geben, wenn diese sich ohne sachliche Gründe weigern, das Dokument auszufüllen/ zu unterschreiben. Am besten nehmen Meldepflichtige die Vermieterbestätigung gleich zur Vertragsunterzeichnung mit. Dann kann der Vermieter diese gleich unterschreiben.